Rezeptbestellungen - ab sofort mit e-Rezept
Das e-Rezept ist da! Medikamentenverordnungen stellen wir ab sofort als e-Rezept aus.
Bitte beachten Sie
- Rezeptbestellungen sind nur möglich für dauerhaft eingenommene Medikamente, die auf Ihrem schriftlichen Medikationsplan bei uns aufgeführt sind.
- Zur Bearbeitung Ihres Rezeptwunsches geben Sie uns bitte zwei volle Werktage Zeit (d.h. Tage, an denen die Praxis geöffnet hat). Dies gilt auch für das e-Rezept.
- Um Ihnen ein e-Rezept auszustellen, muss im aktuellen Quartal Ihre Versichertenkarte bereits in der Praxis eingelesen worden sein. Andernfalls erstellen wir automatisch ein Papierrezept, das Sie wie bisher gegen Vorlage der Versichertenkarte in der Praxis abholen können. Ein Quartal beginnt immer am 1.Januar/1.April/1.Juli/1.Oktober.
- Ein e-Rezeptkönnen Sie einfach durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte in jeder deutschen Apotheke einlösen, Sie müssen dafür nicht noch einmal in der Praxis vorbeikommen. E-Rezepte sind derzeit nur möglich für Arzneimittel. Hilfsmittel, Verbandmaterial, Betäubungsmittel, Verordnungen für privat Versicherte, freie Heilfürsorge etc. können wir nicht digital verordnen.