Was kann ich selbst tun gegen meine Beschwerden?
Welche Gesundheitsrisiken birgt Hitze und was kann ich selbst tun?
Weitergehende Informationen finden Sie auf folgender Seite: https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/hitze
Eine hilfreiche Checkliste mit To Dos, die Sie umsetzen können, finden Sie HIER.
Fragen rund um das Thema allgemeine Praxisorganisation
Nehmen Sie neue Patient:innen auf?
Aktuell nehmen wir wieder in begrenztem Maß Neupatient:innen auf. Bitte melden Sie sich telefonisch zur Klärung des weiteren Vorgehens.
Bitte beachten Sie: Patient:innen, die bereits in einer hausärztlichen Praxis in Denkendorf versorgt werden, werden von uns grundsätzlich nicht angenommen.
Wir bitten Neupatient:innen um die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung.
Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)?
Die HzV bzw. das Hausarztmodell ist ein Angebot der gesetzlichen Krankenkassen in Kooperation mit niedergelassenen Hausärzt:innen für die Versicherten. Sie ist ein Erfolgsmodell, das von Baden-Württemberg aus inzwischen in ganz Deutschland verbreitet wurde.
Wie läuft die Versorgung im Hausarztmodell ab?
Die Teilnahme ist kostenlos. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass wir Ihre Hausarztpraxis sind. Wir sind Ihre ersten Ansprechpartnerinnen bei allen gesundheitlichen Fragen und sind als Lotsinnen im Gesundheitssystem für Sie da. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine Überweisung zu einer anderen Fachärztin/einem anderen Facharzt aus. Dafür erhalten wir auch in der Regel einen Arztbrief von den Kolleg:innen, sodass wir immer den Überblick über anstehende Untersuchungen und vorliegende Befunde haben.
Während unserer Urlaubszeiten oder an unseren sprechstundenfreien Nachmittagen vertreten uns natürlich die anderen Praxen in Denkendorf.
Vorteile in der HzV für Sie und für uns
- Wir können uns Zeit für Ihre Behandlung nehmen! Statt für oft unnötige technische Untersuchungen und viel Bürokratie werden wir für die hausärztliche Betreuung bezahlt – und können uns ganz Ihrer Gesundheit widmen.
- Alle an der HzV teilnehmenden Ärzt:innen sind zu regelmäßiger, hausarztspezifischer Fortbildung verpflichtet, die frei von wirtschaftlichen Interessen der Pharmafirmen ist.
- Doppeluntersuchungen werden verhindert, stattdessen werden alle wichtigen Befunde bei Ihrer Hausärztin zusammengeführt. Das führt zu einer besseren Behandlungsqualität – wir behalten den Überblick für Sie, was notwendige Kontrolluntersuchungen, problematische Wechselwirkungen von Medikamenten uvm. betrifft.
- Durch eine bessere und einfachere Abrechnung wird Ihre hausärztliche Versorgung gesichert! Viele Hausarztpraxen würden ohne dieses Modell nicht mehr existieren, da stetig steigende Bürokratie und komplexe Abrechnungskonzepte immer weniger kostendeckend sind.
- Weitere Vorteile sind abhängig von Ihrer Krankenkasse, erkundigen Sie sich gern bei uns oder direkt bei Ihrer Versicherung. Zum Beispiel können Zuzahlungen für Medikamente entfallen, ansonsten kostenpflichtige Untersuchungen übernommen werden oder mehr Laborwerte beim Gesundheits-Check inklusive sein.
- Sollten Sie sich zusätzlich für das Facharztprogramm entscheiden, können Sie bei vielen Fachärzt:innen schneller Termine erhalten!
Deshalb unsere Bitte: Schreiben Sie sich bei uns in das Hausarztmodell Ihrer Krankenkasse ein - für eine gute medizinische Versorgung und für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Denkendorf! Vielen Dank!
Ich komme zu einer Blutentnahme in die Praxis. Was muss ich beachten?
Bitte kommen Sie pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit in die Praxis. Nur für wenige Blutentnahmen müssen Sie nüchtern sein, fragen Sie gerne bei der Terminvereinbarung danach. Soll der Schilddrüsenwert kontrolliert werden, nehmen Sie bitte die Schilddrüsentablette vorher nicht ein.
Warum werden in dieser Praxis regelmäßige, anlasslose, große Blutentnahmen nicht empfohlen?
Immer wieder wenden sich Patient:innen mit dem Wunsch an uns, sich, beispielweise durch große Blutentnahmen, umfassend untersuchen zu lassen. Dahinter steckt oft der Wunsch, dass man sichergehen möchte, keine schwerwiegende Erkrankung zu haben. Diese Sicherheit ist jedoch trügerisch. Zum einen gibt es keine noch so umfassende Untersuchung, die alles abklären kann. Beispielsweise lassen sich die meisten Erkrankungen im Blut nicht oder nur bedingt erkennen. Zum anderen bergen auch ungezielte medizinische Untersuchungen Risiken.
Um welche Risiken handelt es sich hier?
Laborwerte müssen im Kontext des individuellen Risikos betrachtet werden. So können von der Norm abweichende Laborergebnisse auch bei gesunden Menschen auftreten. Dies kann zu unnötigen Sorgen und Verunsicherungen, ggfs. sogar zu unnötigen, potentiell schädigenden Folgeuntersuchungen führen. Auch sind manche Laborwerte für die individuelle Gesundheit nicht relevant oder umstritten.
Wir Ärztinnen betrachten Sie vor dem Hintergrund der Beschwerden, Vorerkrankungen, familiären Risiken sowie Medikamenteneinnahmen und entscheiden somit individuell darüber, welche Untersuchungen und Blutwerte sinnvoll sind. Zudem schätzen wir ab, welche Untersuchungen zu relevanten Konsequenzen führen und welche keinen Erkenntnisgewinn bringen. Im Rahmen eines „Check-up“ empfehlen wir somit die von den Krankenkassen vorgegebenen und wissenschaftlich nachvollziehbaren Laborwerte. Weitere Werte sind bei gesunden Menschen in der Regel nicht nötig. Gegebenenfalls können nach einem Gespräch bei medizinischer Notwendigkeit weitere Werte auf Kosten der Krankenkassen ergänzt werden.
Ungezielte Laboruntersuchungen empfehlen wir wegen der oben genannten scheinbaren Sicherheit und der Risiken nicht. Wünschen Sie trotzdem weitere Werte, können diese auf Selbstkostenbasis (IGeL) bestimmt und ggfs. mit uns besprochen werden.
Warum wird in dieser Praxis nur mit Impfbuch geimpft?
Diese Vorgabe befolgen wir aus Gründen der Patient:innensicherheit strikt. Hintergrund ist, dass es Berichte darüber gab, dass Patient:innen Impfungen zu häufig oder in einem zu kurzen Abstand zu den zuvor erfolgten Impfungen erhalten haben. Dies können wir nur mittels einer Kontrolle des Impfbuchs verhindern. Hier bitten wir um Ihr Verständnis, falls Ihnen hier Umstände entstehen sollten – aber die Sicherheit geht vor.
Was bedeutet IGeL?
IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Dies sind Leistungen, die Sie selbst bezahlen müssen, da sie nicht im Leistungsumfang Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu finden sind und somit nicht übernommen werden. Selbstverständlich werden wir Sie über die Höhe der Kosten vor Erbringen der Leistung informieren. Unabhängige Informationen zu Sinn und Unsinn verschiedener IGeL finden Sie unter www.igel-monitor.de .
Was passiert in den Praxisschließzeiten?
Unabhängig von wochenweisen Schließungen macht die Praxis im Oberdorf einmal im Quartal einen Donnerstag zu. An diesen sogenannten Praxis- oder Teamtagen wird bei uns trotzdem gearbeitet – hier finden Teambesprechungen, Mitarbeitergespräche, Schulungen und Fortbildungen statt. Die Zeit wird auch genutzt, um Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die im Praxisalltag nicht aufgearbeitet werden können.
Um unser Team zu stärken und unserer Dankbarkeit für die tolle Arbeit zusätzlich Ausdruck zu verleihen, finden zweimal pro Jahr gemeinsame Unternehmungen statt.
Wir kommunizieren diese Schließtage grundsätzlich frühzeitig auf unserer Homepage, den ausliegenden Urlaubszetteln und den Aushängen in der Praxis.
Hinzu kommen die wochenweisen Schließzeiten, vor allem in den Schulferien. Diese sind für uns meist Urlaub – damit wir erholt und entspannt für Sie da sein können.
Aber auch in dieser Zeit wird immer wieder gearbeitet: Die Ärztinnen besuchen Fortbildungen oder arbeiten an Verwaltungsaufgaben wie Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz, Abrechnung, uvm. Davon gibt es leider durch zunehmende bürokratische und rechtliche Vorgaben immer mehr, weshalb diese Aufgaben nicht nebenher im Praxisalltag erledigt werden können. Immer wieder arbeiten aber auch einzelne unserer medizinischen Fachangestellten in diesen Zeiten: Sie bearbeiten Bestellungen, Faxe und Post, prüfen Bestände,… - es gibt immer viel zu tun!
Die wochenweisen Schließzeiten werden zusätzlich zu oben genannten Wegen auch im Gemeindeanzeiger kommuniziert.
Natürlich organisieren wir für unsere Schließzeiten immer eine Vertretung für dringende medizinische Fälle.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Text etwas Einblick in unsere Praxisorganisation und „hinter die Kulissen“ geben zu können. Und bitten um Verständnis, dass regelmäßige Schließzeiten notwendig sind – um die Praxis am Laufen zu halten, aber auch, damit wir erholt und gestärkt für Sie da sein können!
Fragen rund um das Thema Praxiskommunikation
Warum sind Sie telefonisch teilweise so schlecht erreichbar?
Bei uns ist zu den Telefonsprechzeiten durchgängig eine medizinische Fachangestellte am Telefon. Dass wir teilweise trotzdem schlecht erreichbar sind, zeigt, dass hier ein großer Bedarf besteht. Allerdings ist uns eine Ausweitung dieser Erreichbarkeit aus personellen Kapazitätsgründen nicht möglich. Die eingeschränkten Zeiten im Vergleich zu den Sprechstundenzeiten sind dabei vor allem darauf zurückzuführen, dass auch diverse Verwaltungsaufgaben wie die Bearbeitung von Post, Faxen, Bestellungen, Anfragen von Krankenkassen, Landratsämtern und Pflegeheimen uvm. erfolgen müssen. Wir bitten hier um Verständnis.
Wir arbeiten an Möglichkeiten, um hier für Entlastung zu sorgen: Für Rezept- oder Überweisungsbestellungen nutzen Sie beispielsweise gerne auch unsere Onlinebestellformulare auf dieser Homepage. Sprechstundentermine können Sie auch über den Onlineterminkalendervereinbaren. Zudem nutzen wir einen elektronischen Anrufbeantworter: Wenn Sie uns eine Nachricht hinterlassen, rufen wir Sie baldmöglichst zurück. Vielen Dank!
Warum geben Sie keine E-Mail-Adresse zur Kommunikation an?
Wir verstehen, dass die E-Mail für Sie ein sehr einfacher und schneller Kommunikationsweg ist, über den Sie auch mit uns in Kontakt treten wollen. Leider sehen wir hier neben dem im medizinischen Bereich sehr relevanten Datenschutzproblem aktuell zusätzlich keine personellen Kapazitäten, um diesen Weg anbieten zu können. Wir arbeiten auf voller Auslastung – das Bearbeiten von E-Mails mit meist notwendigen Antworten oder Rückrufen etc. macht diese Kommunikation für Sie einfach, für uns aber zu aufwändig und problematisch.
Sind Sie gehörlos oder blind?
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir Ihnen den Kontakt erleichtern können! Gerne möchten wir Barrieren abbauen und ermöglichen bspw. für rein organisatorische Zwecke bei Gehörlosigkeit eine Kommunikation über E-Mail.
Fragen rund um das Thema Verordnungen (Medikamente, Heilmittel,...)
Warum muss ich zwei Werktage auf meine Rezeptbestellung warten?
Die Rezeptbestellung ist (auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht) ein komplexer Vorgang – dabei müssen viele Punkte beachtet werden.
Damit Sie besser verstehen können, warum die Rezeptbestellung neben rein organisatorischen Gründen wie personelle Besetzung und Praxisschließzeiten Zeit benötigt, hier einige Fragen, die bei jedem Rezept geklärt werden müssen:
- Wurde die Krankenkassenkarte eingelesen?
- Kann das Medikament ggfs. weggelassen oder pausiert werden? Wird es noch benötigt?
- Ist es (weiterhin) das richtige Medikament für diese Krankheit? Diese Frage ist beispielsweise relevant, wenn das Medikament nicht von uns angesetzt wurde oder wenn sich wissenschaftliche Empfehlungen geändert haben oder neue Hinweise für ein Risiko des Medikaments aufgetreten sind.
- Ist die gewünschte Wirkung eingetreten?
- Gab es Nebenwirkungen? Allergien?
- Soll die Dosierung so beibehalten werden?
- Stimmt die Bestellung mit dem Medikamentenplan überein?
- Ist es plausibel, dass die Tabletten verbraucht sind? (siehe hierzu auch die FAQ: „Warum werden mir Medikamente nur für ein Quartal, das heißt für 3 Monate, verordnet?")
- Besteht Suchtgefahr bei zu häufiger Einnahme?
- Verträgt sich das Medikament mit anderen, verordneten Medikamenten?
- Sind Laborabnahmen oder andere Kontrollen während der Medikamenteneinnahme notwendig?
- Ist die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und übersteigt nicht das Maß des Notwendigen? (siehe §2 und §31 des Fünften Sozialgesetzbuches: Ärzt:innen müssen sich bei der Verordnung an diese Kriterien (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig) halten.)
- Gibt es die Substanz jetzt "frei verkäuflich"?
(siehe §34 Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung von rezeptfreien Medikamenten für Erwachsene) - Handelt es sich um eine "geringfügige Gesundheitsstörung"?
(siehe §34 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches: keine Verordnung bei "geringfügigen Gesundheitsstörungen") - Oder ist es dennoch verordnungsfähig aufgrund der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschlusses?
- Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen des §84 Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches (Finanzielle Belohnung oder Bestrafung von Ärzt:innen, je nachdem, wie günstig sie verordnen.)
- Berücksichtigung von Sonderregelungen im Rahmen von Vorsorgeprogrammen wie bei Diabetes (§137f Abs. 7a des Fünften Sozialgesetzbuches)
- Berücksichtigung von Regressen (Die Ärztin muss selbst zahlen, was sie zu viel verordnet.)
(§84 des Fünften Sozialgesetzbuches) - Vermeiden von Medikamenten sogenannter Me-too-Listen (neue Medikamente ohne nachgewiesenen zusätzlichen Nutzen).
- Berücksichtigung von Rabattverträgen nach §130 des Fünften Sozialgesetzbuches (Die Pharmakonzerne bieten ihre Medikamente billiger an, wenn dafür alle Patient:innen einer bestimmten Krankenkasse das Medikament dieses Konzerns in der Apotheke erhalten – dadurch haben die Krankenkassen häufig ein erhebliches Einsparpotential.)
- Berücksichtigung der Regelung für Zuzahlungsbefreiungen (Für besonders preiswerte Medikamente müssen auch nicht befreite Patient:innen nichts in der Apotheke zuzahlen.) gemäß §§61,62 und 125 des Fünften Sozialgesetzbuches
Sie sehen, wir arbeiten in einem sehr engen rechtlichen Rahmen, der sich auch immer wieder ändert – einen weiteren Einblick erhalten Sie auch unter der FAQ: „Warum werden mir die Medikamente nicht auf Kassenrezept verordnet? Kleines 1x1 der Medikamentenverordnung“.
Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir Ihr Rezept nicht "mal eben zwischendurch" ausstellen können. Geben Sie uns bitte Zeit, dies verantwortungsvoll zu tun. Vielen Dank!
Warum werden mir Medikamente nur für ein Quartal, das heißt für 3 Monate, verordnet?
Ärzt:innen sind bei gesetzlich versicherten Patient:innen an gewisse Vorgaben gebunden. Diese erlauben uns, den Medikamentenbedarf nur für ein Quartal, das heißt für 3 Monate, auszustellen – sonst drohen uns Strafzahlungen.
Sollten Sie beispielsweise für einen längeren Auslandsaufenthalt einen Bedarf an einer größeren Medikamentenverordnung haben, dürfen wir diese Medikamente nicht „auf Vorrat“ rezeptieren. Möglicherweise wird hier die Verordnung auch durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt. In Ausnahmefällen kann bei bestimmten Standardfällen auch eine Verordnung über Privatrezept diskutiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kvbawue.de/praxis/patienteninformationen/arznei-und-heilmittel-patientenflyer/
Warum wird mir nicht immer Massage oder Krankengymnastik verordnet, wenn ich das möchte?
Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand sollten bei den meisten Erkrankungen eher aktivierende Heilmittel (wie Krankengymnastik) gegenüber passiven Heilmitteln (wie manuelle Therapie oder Massagen) bevorzugt werden. Diese zeigen in der Regel einen nachhaltigeren Effekt auf die Beschwerden wie zum Beispiel Schmerzen und Bewegungseinschränkungen.
Zudem sind Heilmittel von den Krankenkassen budgetiert. Das heißt, dass jede Ärztin und jeder Arzt nur eine bestimmte Menge davon verordnen darf und sich an gewisse Vorgaben halten muss – sonst drohen uns Strafzahlungen. Deshalb kann die Verordnung von Heilmitteln nur in begrenztem Maß und bei bestimmten Erkrankungsbildern erfolgen.
Aufgrund dieser Vorgaben kann auch nur in bestimmten Ausnahmefällen eine Verordnung über einen längeren Zeitraum erfolgen. Ggfs. kann die Patientin/der Patient auch selbstständig einen langfristigen Heilmittelbedarf bei der Krankenkasse beantragen.
Fragen rund um das Thema Vorsorge
Fragen rund um das Thema verlässliche Gesundheitsinformationen und Kontakte
Wo finde ich verlässliche Gesundheitsinformationen?
Wir empfehlen die folgenden Seiten:
Patienteninformationen der unabhängigen Plattform Deximed: https://deximed.de/
Patienteninformationen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM): https://www.degam.de/patienteninformationen
Patienteninformationen der kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Gesundheitsthemen, Krankheiten und Prävention: https://www.kbv.de/html/3001.php
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.bzga.de/
Gesundheitsinformationen vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Geundheitswesen (IQWiG): https://www.gesundheitsinformation.de
Informationen zu Nahrungsergänzungsmittel der Verbraucherzentrale NRW e.V.: https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de
Wo finde ich die Kontaktdaten für Selbsthilfegruppen?
Wir empfehlen die folgenden Kontaktstellen:
Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart
Tübinger Str. 15
70178 Stuttgart
Tel. 0711 6406117
Email: info@kiss-stuttgart.de
www.kiss-stuttgart.de
Für Stuttgart gibt es folgende Online-Suche: Selbsthilfegruppen & Initiativen - KISS Stuttgart (kiss-stuttgart.de)
Selbsthilfekontaktstelle im Bürgertreff Nürtingen
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Tel. 07022 75-367 oder -369
Email: s.sollner@nuertingen.de
https://www.nuertingen-engagiert.de/selbsthilfe-ansprechpartner/selbsthilfe/
Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche
Selbsthilfegruppen/KIGS bei der AOK Neckar-Fils
Landkreis Esslingen
Fabrikstr. 7
73207 Plochingen
Tel. 07153 831947
Email: kigs-nef@bw.aok.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Esslingen: https://www.esslingen.de/,Lde/start/es_menschen/Selbsthilfegruppen.html
Wo finde Hilfe, wenn ich Opfer von Gewalt geworden bin?
Zunächst einmal können Sie sich direkt an uns wenden - wir werden Sie beraten und ggfs. weiter verweisen, Befunde dokumentieren und Sie weitergehend unterstützen. Wir sind an die Schweigepflicht gebunden. Die Polizei wird in der Regel nur informiert, wenn Sie damit einverstanden sind.
Bei akuter Gefährdung sollten Sie die Polizei benachrichtigen (Notruf 110).
Haben Sie Gewalt erfahren und möchten Anzeige erstatten, sollten Sie sich ebenfalls an eine Polizeidienststelle wenden.
Nach sexuellen Übergriffen können Sie sich auch an die nächstgelegene Notaufnahme wenden.
Wir empfehlen zudem die folgenden Beratungsstellen:
Wildwasser Esslingen e. V.
Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt
Merkelstraße 16
73728 Esslingen
Telefon: 0711/355589
E-Mail: info@wildwasser-esslingen.de
Onlineberatung: https://wildwasser-esslingen.assisto.online/
Wildwasser Homepage (wildwasser-esslingen.de)
Kompass Kirchheim
Psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt
im Landkreis Esslingen
Marstallgasse 3
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021/6132
E-Mail: mail@kompass-kirchheim.de
Kompass-Kirchheim psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt.
Frauen helfen Frauen Esslingen e.V.
Beratungsstelle
Franziskanergasse 3
– Eingang Landolinsgasse –
73728 Esslingen
Telefon 0711 35 72 12
E-Mail: frauenberatung@frauenhelfenfrauen-es.de
Frauenhaus
Postfach 100333
73703 Esslingen
Telefon 0711 37 10 41
E-Mail: frauenhaus@frauenhelfenfrauen-es.de
Frauen helfen Frauen Esslingen e.V. - Frauenhaus Esslingen (frauenhelfenfrauen-es.de)
Bundesweite Hilfeangebote:
"Gewalt gegen Frauen": 0800 0116016
Kinderschutzhotline: 0800 1921000